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Häufige Fragen
Pflegebedürftigkeit und was zu tun ist.
Eine Pflegebedürftigkeit kann unerwartet auftreten, beispielsweise nach einem Schlaganfall, oder sich allmählich entwickeln. Was zu tun ist, lesen Sie hier in unserem kleinen Ratgber:
Wenn Sie feststellen, dass Sie oder ein Angehöriger regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigen, ist es ratsam, zeitnah einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Denn nicht nur vollständige Hilflosigkeit, sondern bereits alltägliche Einschränkungen, sei es körperlicher oder geistiger Natur, begründen einen Anspruch.
Es ist klug, den Antrag so bald wie möglich zu stellen, da mit der Antragstellung auch der Leistungsanspruch beginnt. Wer zögert, verliert möglicherweise wertvolle finanzielle Unterstützung.
Kleiner Ratgeber
Fragen und Antworten
Um Ihnen einen kleinen Ratgeber an die Hand zu geben, haben wir hier die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Welche Schritte sind notwendig, um einen Pflegegrad zu beantragen?
Antragstellung:
Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Ein Anruf oder ein einfacher Brief genügt, um den Prozess zu starten. Viele Pflegekassen bieten zudem Antragsformulare online an.
Voraussetzungen:
Um Leistungen zu beziehen, müssen Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt haben.
Angaben im Antrag:
Neben persönlichen Informationen geben Sie an, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Überlegen Sie, ob Sie zu Hause von Angehörigen, einem ambulanten Dienst oder einer Kombination aus beidem gepflegt werden möchten. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Kombination der verschiedenen Optionen.
Änderungen:
Sollten sich Ihre Bedürfnisse ändern, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Unterstützung:
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung? Sprechen sie mit unserem Team!
Wir stehen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge zur Seite.
Begutachtung:
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) der Knappschaft oder Medicproof für Privatversicherte, um Ihren Pflegegrad festzustellen. Ein Gutachter wird sich für einen Hausbesuch ankündigen, sodass Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können.
Indem Sie diese Schritte befolgen, legen Sie den Grundstein für die Unterstützung, die Sie oder Ihr Angehöriger benötigt. Uns ist es ein Anliegen, Sie durch diesen Prozess zu begleiten und zu unterstützen.
Wie bereite ich mich auf die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vor?
Für die Vorbereitung auf eine MDK-Begutachtung ist es wichtig zu verstehen, dass die Bewertung Ihrer Selbstständigkeit und Ihrer Fähigkeiten anhand von sechs zentralen Lebensbereichen erfolgt.
Diese Bereiche werden unterschiedlich gewichtet und geben Aufschluss über körperliche, geistige und psychische Einschränkungen. Eine sorgfältige Vorbereitung, auch mit der Unterstützung von Angehörigen oder Pflegepersonen, kann hilfreich sein. Wir stehen Ihnen ebenfalls unterstützend zur Seite.
Der Gutachter, eine qualifizierte Pflegefachkraft oder ein Arzt, wird Sie im Vorfeld über den Termin informieren. Während des Hausbesuchs werden mittels eines standardisierten Fragenkatalogs Ihre alltäglichen Einschränkungen, Probleme und der Bedarf an Unterstützung erfasst.
Die sechs Lebensbereiche im Überblick:
Mobilität:
Hier wird geprüft, inwieweit Sie in der Lage sind, sich selbstständig zu bewegen und Ihre Körperhaltung ohne fremde Hilfe zu verändern, zum Beispiel im Bett zu drehen oder sich fortzubewegen.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Dieser Bereich befasst sich mit Ihrer Fähigkeit zu verstehen und zu kommunizieren, wie das Erkennen von Personen aus Ihrem Umfeld, die Orientierung in Ihrer Umgebung oder das Ausführen zielgerichteter Handlungen, wie sich anzuziehen.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Bewertet werden Verhaltensweisen, die sowohl für Sie als auch für Ihre Pflegeperson herausfordernd sein können, einschließlich Aggressionen, Ablehnung von Pflege, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen.
Selbstversorgung:
Hierunter fallen alltägliche Verrichtungen zur Körperpflege, wie Waschen, Anziehen, Essen und Trinken sowie die Toilettennutzung.
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen:
Es wird beurteilt, inwiefern Sie in der Lage sind, ärztlich verordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen oder ob und wie oft Sie dabei Unterstützung benötigen.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Dieser Bereich untersucht, ob Sie Ihren Alltag selbstständig organisieren und soziale Kontakte pflegen können, beispielsweise durch Telefonate oder Besuche.
Auf Basis dieser Bewertung wird der Ihnen zustehende Pflegegrad ermittelt. Es ist ratsam, sich auf diese Themenbereiche vorzubereiten und während des Gesprächs offen und ehrlich über Ihren Unterstützungsbedarf zu sprechen.
Mit welchen Leistungen kann ich bei welchem Pflegegrad rechnen?
Für Personen mit einem Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die je nach Pflegegrad variieren. Diese Unterstützungen sind darauf ausgerichtet, den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu erleichtern.
Pflegesachleistung
Unter Pflegesachleistungen versteht man die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause. Diese Leistungen umfassen Pflege, Haushaltshilfe und häusliche Betreuung, wobei der Pflegedienst die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Häusliche Betreuung beinhaltet Aktivitäten, die der Kommunikation, sozialen Kontakten und der Alltagsgestaltung dienen.
Monatliche Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: bis zu 760 Euro
- Pflegegrad 3: bis zu 1.431 Euro
- Pflegegrad 4: bis zu 1.1778 Euro
- Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro
Entlastungsbetrag
Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist für alltägliche Unterstützungen gedacht und wird für entsprechende Ausgaben von der Pflegekasse erstattet.
Pflegegeld
Pflegegeld ist für diejenigen vorgesehen, die von ehrenamtlichen Pflegepersonen, wie Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn, zu Hause gepflegt werden. Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt:
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 572 Euro
- Pflegegrad 4: 764 Euro
- Pflegegrad 5: 946 Euro
Die Verwendung des Pflegegeldes liegt im Ermessen des Pflegebedürftigen.
Kombinationsleistung
Wenn eine pflegebedürftige Person die ihr zustehenden Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch nimmt, besteht die Möglichkeit, zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld zu erhalten. Dies ermöglicht es, beispielsweise Angehörige finanziell für ihre Unterstützung zu entschädigen.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro, nutzt aber nur 70 Prozent davon. Die restlichen 30 Prozent des Pflegegeldes können ihm ausgezahlt werden.
Diese Übersicht soll einen Einblick in die verschiedenen Leistungen geben, die Pflegebedürftigen je nach ihrem Pflegegrad zustehen.
Meine Pflegeperson kann nicht kommen. Was kann ich tun?
Wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit benötigt, sei es für einen Theaterbesuch, ein Abendessen, Urlaub oder einen Krankenhausaufenthalt, bietet die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung. Diese ermöglicht es, dass pflegebedürftige Personen weiterhin zu Hause betreut werden können. Die Pflegekasse stellt hierfür jährlich zusätzliche Mittel bereit, allerdings sind einige Bedingungen zu beachten.
Wesentliche Punkte zur Verhinderungspflege:
Dauer:
Die Pflegekasse deckt die Kosten der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr.
Voraussetzungen:
Die Pflege zu Hause muss mindestens sechs Monate vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege stattgefunden haben. Zudem ist ein Pflegegrad von mindestens 2 erforderlich.
Kostenerstattung:
Bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr werden für Verhinderungspflege erstattet, wenn diese von einem professionellen Pflegedienst oder einer nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandten Person übernommen wird.
Flexibilität:
Die Verhinderungspflege kann sowohl tageweise als auch stundenweise genutzt werden.
Einschränkungen bei Verwandten:
Wird die Ersatzpflege von Personen übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen zusammenleben oder bis zum zweiten Grad verwandt bzw. verschwägert sind, wird ein geringerer Betrag erstattet. Dieser darf den 1,5-fachen Monatsbetrag des Pflegegeldes für sechs Wochen nicht überschreiten.
Weiterzahlung des Pflegegeldes:
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld mindestens zur Hälfte fortgezahlt.
Zusätzliche Mittel:
Bis zu 806 Euro des Budgets für Kurzzeitpflege können zusätzlich in Anspruch genommen werden, falls notwendig.
WICHTIG:
Die Gesamtsumme der Unterstützung darf dabei 1.612 Euro im Jahr nicht übertreffen. Diese Regelungen bieten eine finanzielle Absicherung und Flexibilität für die Betreuung von Pflegebedürftigen, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise nicht verfügbar ist.
Wie erreiche ich meine Pflegekasse?
Wir haben Ihnen hier die Pflegekassen als praktische Tabelle hinterlegt. Sollten Angaben fehlen oder unvollständig sein, sprechen sie uns bitte direkt an.
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