Ihr Pflegedienst in
Castrop-Rauxel, Hürth, Iserlohn, Bochum, Lünen und Obertshausen.
Bewahren Sie sich Ihre Selbstständigkeit
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für ambulante Pflegeleistungen, die darauf ausgelegt sind, Ihre Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhalten.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen zur Seite, um Ihnen ein sicheres und komfortables Leben im Alter zu ermöglichen.
Haben Sie einen Notfall?
Hier finden Sie alle wichtigen Notrufnummern in der Übersicht.
Grundpflege
Körperpflege, An- und Auskleiden, u.v.m. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben, die Sie nicht mehr selbstständig ausführen können.
Verhinderungspflege
Ob Urlaub, Krankheit oder sonstige Verhinderung. Ist Ihre Pflegeperson mal nicht da – springen wir gerne für Sie ein!
Beratungsbesuche
Individuelle Hilfe für Pflegebedürftige & Angehörige. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung & Lösungen.
Behandlungspflege
Zu Hause – sichere & kompetente Pflege. Inklusive kontrollierter Medikamentenvergabe.
Hilfe im Haushalt
Mit unserer persönlichen Unterstützung im Haushalt, hilft unser fürsorgliches Personal auch bei anfallenden häuslichen Arbeiten.
Die Grundpflege beim Bauer B+V Pflegedienst umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Grundverrichtungen wie Unser erfahrenes Pflegepersonal aktiviert und fördert Sie in den Bereichen, die Sie noch allein bewältigen können, und hilft Ihnen bei Tätigkeiten, die Sie nicht mehr selbstständig ausführen können. Die Grundpflege kann verordnet sein und wird in Absprache mit der Krankenkasse abgerechnet oder von Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad in Anspruch genommen, wobei die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt. Wir bieten eine umfassende Beratung, um die Pflege individuell auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. SIE HABEN FRAGEN? Tel.: 02305 97 83 06 0 info@bauer-pflege.deGrundpflege
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Beratungsbesuche sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversorgung und dienen dazu, individuelle Bedürfnisse zu ermitteln und passende Unterstützungsangebote aufzuzeigen. Hier sind die wichtigsten Aspekte der Beratungsbesuche in Stichpunkten: Beratungsbesuche werden je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich durchgeführt und tragen dazu bei, die Pflegesituation kontinuierlich zu verbessern und anzupassen. Unser Team bei BAUER B+V Pflegedienst.Besser.Versorgt GmbH steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Beratungsbesuchen professionell zu unterstützen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und bieten Ihnen einfühlsame Beratung und individuelle Lösungen für Ihre Pflegesituation. SIE HABEN FRAGEN? Tel.: 02305 97 83 06 0 info@bauer-pflegedienst.de Mobil: 0157 - RufnummerBeratungsbesuche
Persönliche Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
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SIE HABEN FRAGEN? Tel.: 02305 97 83 06 0 info@bauer-pflege.deBehandlungspflege
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Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die zeitweise verhindert sind, die Pflege ihres Familienmitglieds zu übernehmen. Diese Form der Pflegeleistung ermöglicht es den Betreuungspersonen, sich Auszeiten zu nehmen, sei es für einen dringenden Termin, eine Erholungspause oder einen Urlaub. Während dieser Abwesenheit steht dem Pflegebedürftigen eine Ersatzpflegeperson zur Seite, die die notwendige Betreuung übernimmt. Ein wesentlicher Aspekt der Verhinderungspflege ist die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf diese Leistung. Dabei werden die Kosten für die Ersatzpflege für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr oder bis zu einer festgelegten Höchstsumme erstattet. Diese Tage können flexibel genutzt und aufgeteilt werden, je nach Bedarf der pflegenden Person. Für Pflegebedürftige, die mindestens seit sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt werden und einen Pflegegrad haben, ist die Verhinderungspflege eine wertvolle Option, um auch den pflegenden Angehörigen eine Verschnaufpause zu gönnen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden muss, jedoch nicht vor Eintritt der Ersatzleistungen, sondern erst bei Einreichung der Belege zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Die Verhinderungspflege bietet somit eine wichtige Möglichkeit der Entlastung für pflegende Angehörige, die es ermöglicht, für kurze Zeit den Pflegealltag hinter sich zu lassen und neue Energie zu tanken. Es ist ein wichtiger Baustein, um die langfristige Pflege zu Hause aufrechtzuerhalten und die Gesundheit und das Wohlbefinden sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Betreuungspersonen zu fördern. Zusammenfassender Überblick: SIE HABEN FRAGEN? Tel.: 02305 97 83 06 0 info@bauer-pflege.deVerhinderungspflege
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In unserem Angebot finden Sie ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen, das von der Basis- und Behandlungspflege bis hin zu engagierter Haushaltshilfe und maßgeschneiderten Betreuungsangeboten reicht. Durch unsere Dienste bekämpfen wir nicht nur die Isolation, sondern erleichtern Ihnen auch alltägliche Aufgaben, die Ihnen möglicherweise schwerfallen. Unser Team engagiert sich dafür, Ihre Unabhängigkeit zu bewahren und sicherzustellen, dass Sie in Ihrem vertrauten Zuhause leben können. Unsere Fachkräfte stehen bereit, um Sie in folgenden Bereichen zu unterstützen: Personen, die in der häuslichen Pflege sind und einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 aufweisen, haben das Recht auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125 €, was jährlich bis zu 1500 € entspricht. Dieser Betrag ist speziell dafür vorgesehen, pflegende Angehörige zu entlasten. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist es möglich, diesen Betrag für physische Pflegeleistungen, wie Hilfe beim Baden oder Duschen, zu nutzen. Nicht genutzte Entlastungsbeträge eines Monats können in die folgenden Monate übertragen werden. Sollten am Jahresende noch Mittel übrig sein, können diese bis zum Ende des nachfolgenden Halbjahres verwendet werden. SIE HABEN FRAGEN? Tel.: 02305 97 83 06 0 info@bauer-pflege.deHilfe im Haushalt
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Jederzeit erreichbar!
Wir stehen täglich 24 Stunden für Sie in Rufbereitschaft. Melden Sie sich einfach auf unserer Rufnummer.
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Pflegebedürftig? Was nun?
In unseren “Häufig gestellten Fragen” beantworten wir genau diesen Fall. Hier haben wir in einem kleinen Ratgeber alles Wissenswerte für sie aufbereitet. Lesen sie hier mehr über Pflegegrade und Pflegeleistungen in unserem FAQ Artikel.
Beratungspflege nach §37 Abs. 3 GB XI
Eine Beratungsspflege ist für Pflegebedürftige, die zu Hause leben und Pflegegeld beziehen, ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Lesen Sie in diesem Artikel worauf es noch ankommt.

