Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige, die zu Hause leben und Pflegegeld beziehen, ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Hier eine zusammengefasste Übersicht der wichtigsten Informationen:
Definition und Ziel
Zielgruppe:
Pflegebedürftige, die zu Hause ohne professionelle Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten.
Ziel:
Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege und Unterstützung der Pflegepersonen.
Ablauf, Durchführung und Inhalte
Durchführung:
Findet in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen statt, meist durch einen Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder eines von der Pflegekasse beauftragten Unternehmens.
Inhalte:
Einschätzung der Pflege- und Betreuungssituation, Beurteilung der Sicherstellung von Pflege und Betreuung, Empfehlungen zur Verbesserung der häuslichen Situation, Informationen zu möglicher Höherstufung des Pflegegrades, Bedarf an Hilfsmitteln, Tipps für den Pflegealltag, Hebe- und Lagerungstechniken sowie Hinweise auf Pflegekurse und -schulungen.
Pflichten und Fristen
Verpflichtung:
Ab Pflegegrad 2 müssen Beratungseinsätze in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.
-
- Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (2x im Jahr’)
- Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (4x im Jahr)
Nachweis:
Der Beratungsbesuch wird in der Regel direkt von dem durchführenden Berater an die Pflegekasse gemeldet.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nicht in Vorkasse treten.
Auswahl des Beraters
Pflegegeldempfänger können den Berater für den Beratungsbesuch selbst auswählen, vorausgesetzt, dieser verfügt über die notwendige Qualifikation.
Vorteile
Der Beratungseinsatz bietet die Möglichkeit, individuelle Tipps und Hinweise zur Verbesserung der Pflegesituation zu erhalten und Maßnahmen gemeinsam mit dem Berater zu überprüfen und anzupassen.
Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI, der eine wichtige Ressource für die Sicherung der Qualität häuslicher Pflege darstellt
Telefonische Beratung
- Castrop-Rauxel -
Wir helfen Ihnen gerne.
02305 978 306 0
Telefonische Beratung
- Hürth -
Wir helfen Ihnen gerne.
Das Nachweisformualr zum Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI finden Sie hier als PDF-Download
