Hinweisgebersystem (gemäß Hinweisegeberschutzgesetz)
Im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bieten wir allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und externen Personen die Möglichkeit, vertraulich Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße in unserem Unternehmen zu melden.
Was kann gemeldet werden?
Sie können Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unternehmensinterne Regelungen abgeben – z. B. Korruption, Betrug, Datenschutzverletzungen, Diskriminierung oder andere Compliance-Verstöße.
So geben Sie einen Hinweis ab
Ihre Meldung können Sie vertraulich oder anonym per E-Mail an unsere interne Meldestelle senden. Diese wird durch unsere Datenschutzbeauftragte betreut:
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Wenn Sie anonym bleiben möchten, verzichten Sie bitte auf Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Schutz und Vertraulichkeit
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Ihre Identität wird nur offengelegt, wenn Sie ausdrücklich zustimmen oder gesetzlich verpflichtet sind.
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Hinweisgeber:innen sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Benachteiligung oder Repressalien geschützt.
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Wir bestätigen Ihre Meldung innerhalb von 7 Tagen.
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Sie erhalten innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung, soweit gesetzlich zulässig.
Hinweis: Alle Angaben und Verfahren in diesem Hinweisgebersystem erfolgen gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).